Was belastet…,Wie sieht eigentlich eine Kita in den USA aus? November 1969 angenommenen Erklärung der Rechte des Kindes ausgesprochen und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (insbesondere in den Artikeln 23 und 24), im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (insbesondere in Artikel 10) sowie in den Satzungen und den in Betracht kommenden Dokumenten der Sonderorganisationen und anderen internationalen Organisationen, die sich mit dem Wohl des Kindes befassen, anerkannt worden ist.eingedenk dessen, dass, wie in der Erklärung der Rechte des Kindes ausgeführt ist, ,,das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt, bedarf.unter Hinweis auf die Bestimmungen der Erklärung über die sozialen und rechtlichen Grundsätze für den Schutz und das Wohl von Kindern unter besonderer Berücksichtigung der Aufnahme in eine Pflegefamilie und der Adoption auf nationaler und internationaler Ebene, der Regeln der Vereinten Nationen über die Mindestnormen für die Jugendgerichtsbarkeit (Beijing-Regeln) und der Erklärung über den Schutz von Frauen und Kindern im Ausnahmezustand und bei bewaffneten Konflikten.in der Erkenntnis, dass es in allen Ländern der Welt Kinder gibt, die in außerordentlich schwierigen Verhältnissen leben, und dass diese Kinder der besonderen Berücksichtigung bedürfen.unter gebührender Beachtung der Bedeutung der Traditionen und kulturellen Werte jedes Volkes für den Schutz und die harmonische Entwicklung des Kindes,in Anerkennung der Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Kinder in allen Ländern, insbesondere den Entwicklungsländern. Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens –,Artikel 1 [Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung],Artikel 2 [Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot],Artikel 4 [Verwirklichung der Kindesrechte],Artikel 5 [Respektierung des Elternrechts],Artikel 7 [Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit],Artikel 9 [Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang],Artikel 10 [Familienzusammenführung; grenzüberschreitende Kontakte],Artikel 11 [Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland],Artikel 12 [Berücksichtigung des Kindeswillens],Artikel 13 [Meinungs- und Informationsfreiheit],Artikel 14 [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit],Artikel 15 [Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit],Artikel 16 [Schutz der Privatsphäre und Ehre],Artikel 17 [Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz],Artikel 18 [Verantwortung für das Kindeswohl],Artikel 19 [Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung],Artikel 20 [Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adoption],Artikel 23 [Förderung behinderter Kinder],Artikel 27 [Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt],Artikel 28 [Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung],Artikel 29 [Bildungsziele; Bildungseinrichtungen],Artikel 31 [Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung],Artikel 32 [Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung],Artikel 34 [Schutz vor sexuellem Missbrauch],Artikel 35 [Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel],Artikel 36 [Schutz vor sonstiger Ausbeutung],Artikel 37 [Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe, Rechtsbeistandschaft],Artikel 38 [Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften],Artikel 39 [Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder],Artikel 40 [Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren],Artikel 41 [Weitergehende inländische Bestimmungen],Artikel 42 [Verpflichtung zur Bekanntmachung],Artikel 43 [Einsetzung eines Ausschusses für die Rechte des Kindes],Artikel 45 [Mitwirkung anderer Organe der Vereinten Nationen],Artikel 54 [Urschrift, verbindlicher Wortlaut],Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland,Artikel 1       [Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung],Artikel 2       [Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot],Artikel 4       [Verwirklichung der Kindesrechte],Artikel 5       [Respektierung des Elternrechts],Artikel 7       [Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit],Artikel 9       [Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang],Artikel 10     [Familienzusammenführung; grenzüberschreitende Kontakte],Artikel 11     [Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland],Artikel 12     [Berücksichtigung des Kindeswillens],Artikel 13     [Meinungs- und Informationsfreiheit],Artikel 14     [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit],Artikel 15     [Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit],Artikel 16     [Schutz der Privatsphäre und Ehre],Artikel 17     [Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz],Artikel 18     [Verantwortung für das Kindeswohl],Artikel 19     [Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung],Artikel 20     [Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adoption],Artikel 23     [Förderung behinderter Kinder],Artikel 27     [Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt],Artikel 28     [Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung],Artikel 29     [Bildungsziele; Bildungseinrichtungen],Artikel 31     [Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung],Artikel 32     [Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung],Artikel 34     [Schutz vor sexuellem Missbrauch],Artikel 35     [Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel],Artikel 36     [Schutz vor sonstiger Ausbeutung],Artikel 37     [Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe, Rechtsbeistandschaft],Artikel 38     [Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften],Artikel 39     [Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder],Artikel 40     [Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren],Artikel 41     [Weitergehende inländische Bestimmungen],Artikel 42     [Verpflichtung zur Bekanntmachung],Artikel 43     [Einsetzung eines Ausschusses für die Rechte des Kindes],Artikel 45     [Mitwirkung anderer Organe der Vereinten Nationen],Artikel 54     [Urschrift, verbindlicher Wortlaut].in der Erwägung, dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden Würde und der Gleichheit und Unveräußerlichkeit ihrer Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet.eingedenk dessen, dass die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die Grundrechte und an Würde und Wert des Menschen bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern.in der Erkenntnis, dass die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in den Internationalen Menschenrechtspakten verkündet haben und übereingekommen sind, dass jeder Mensch Anspruch hat auf alle darin verkündeten Rechte und Freiheiten ohne Unterscheidung, etwa nach der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, dem Vermögen, der Geburt oder dem sonstigen Status.unter Hinweis darauf, dass die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündet haben, dass Kinder Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung haben.überzeugt, dass der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft und natürlicher Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder, der erforderliche Schutz und Beistand gewährt werden sollte, damit sie ihre Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft voll erfüllen kann.in der Erkenntnis, dass das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte.in der Erwägung, dass das Kind umfassend auf ein individuelles Leben in der Gesellschaft vorbereitet und im Geist der in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Ideale und insbesondere im Geist des Friedens, der Würde, der Toleranz, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität erzogen werden sollte.eingedenk dessen, dass die Notwendigkeit, dem Kind besonderen Schutz zu gewähren, in der Genfer Erklärung von 1924 über die Rechte des Kindes und in der von der Generalversammlung am 20.

Kinderrechte verständlich machen," in,Theorie und Praxis verbinden: Studium an der UVM,Fokus Bildung: Zu Besuch in einer Kita in Cambridge,Als Flaneur durch das Buch streifen: Wimmelbücher,http://www.helen-knauf.de/was-ist-ein-recht-kinderrechte-verstaendlich-machen/. Und inzwischen muss ich meine Meinung relativieren: Was ein Recht ist, erschließt sich möglicherweise nicht von selbst und ist anfällig für Missverständnisse. Was sind nützliche Tools?

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